Hauswartleistungen

und Grünpflege
 

Der Hauswart als Verfügungsberechtigter des Gebäudeeigentümers ist für die Einhaltung der Hausordnung durch die Mieter verantwortlich und sorgt für Ordnung und Sauberkeit in den Objekten und Gebäuden.

 

Zu den Aufgaben des Hauswartes gehört es auch Störungen und Mängel am Objekt unverzüglich an den Gebäudeverwalter bzw. dessen Beauftragten zu melden sowie die Außenanlagen zu pflegen und zu erhalten.

 

Innerhalb des Hauswart- und Grünpflegevertrages werden folgende Leistungen erbracht...

 

Kontrollleistungen:

-         Entgegennahme und Weiterleitung der Mängelanzeigen von Mietern

-         Überprüfung von elektrischen Einrichtungen wie Schaltern, Beleuchtung, Türlautsprechern, Sicherungen und Klingelanlagen

-         Kontrolle von mechanischen Einrichtungen, wie Türschließautomaten, Zylindern und Schlösser

-         Ablesen von Zählerständen

 

Reinigungsleistungen:

-         Reinigung von Gemeinschaftsräumen, Treppenanlagen und Hauseingangsbereichen

-         Reinigung von Vordächern

-         Erstellung von Hausreinigungsplänen

 

Pflege des Wohnumfelds:

-         Pflege der Rasenflächen

-         Säubern der Flächen von Papier, Steinen und Unkraut

-         Heckenschnitt, Pflege der Gehölze, Pflanzflächen und Rabatten

-         Kontrolle und Reinigung der Spielplätze und Überprüfung der Spielgeräte

-         Sperrmüllentsorgung auf Müllplätzen mit nachfolgender Reinigung

-         Kehrdienst auf Gehwegen

-         Reinigung von Stellplätzen

-         Winterdienstleistungen

 

Durch die Inanspruchnahme von Hauswartleistungen und Grünpflege wird der einwandfreie Gesamtzustandes Ihres Objektes gewahrt. Die Kosten für die Hauswart- und Grünpflegeleistungen durch vertragliche Vereinbarungen mit den Mietern als Betriebskosten umlegbar.