Notrufdienstleistungen

Havariedienst 

 

Zur Beseitigung von drohenden Gefahren an Leben, Gesundheit und Sicherheit der Gebäudenutzer bieten wir Ihnen einen 24-Stunden-Notdienst auch an Sonn- und Feiertagen. CC-Lausitz

 

Unser Notrufdienst ist sofort nach Schadensmeldung vor Ort und hat die Möglichkeit den Schaden sofort zu begrenzen. Schadensbegrenzung bedeutet Sicherung des Eigentums an Gebäuden und Einrichtungen des Immobilieneigentümers und Gebäudenutzers.

 

 


 

 

Im Rahmen des Notrufdienstes erbringen wir folgende Leistungen...

 

In dem Gewerk Elektroinstallation:

-         Freischalten von elektrischen Anlagen

-         Ausklemmen von durchfeuchteten Anlagen und Gebäudeteilen

-         Herstellung einer Notversorgung im Bedarfsfall

 

In dem Gewerk Heizung/Sanitär/Gas:

-         Abschiebern von wasser- oder gasführenden Anlagenteilen bei Rohrbrüchen oder Leckagen

-         sofortige Beseitigung von Verstopfungen in Grundleitungen

-         Entlüftung von Heizkörpern und Heizsträngen

-         Sofortige Beseitigung von Verschmutzungen an beweglichen und drehenden Anlagenteilen

-         Auspumpen von Gemeinschaftsräumen nach Rohrbrüchen, Wassereinbrüchen und Verstopfungen an Grundleitungen

-         Auftauen von eingefrorenen Leitungen

 

Wärmeerzeugungsanlagen:

-         Abschiebern und/oder Außerbetriebnahme gestörter Anlagen

-         Herstellung der Funktionsfähigkeit zu Heizzwecken

-         Vorhaltung von Notheizgeräten

 

Sonstige Leistungen:

-         Türnotöffnungen im Beisein des Gebäudeverwalters

-         Personenbefreiung bei defekten/blockierten Gemeinschaftsanlagen

-         Personennothilfe

-         Notreparaturen an Fenstern, Türen, Dachluken, defekten Dacheindeckungen

 

 

Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen kann nach erfolgter Schadensbegrenzung sofort eine Reparatur durchgeführt werden.

 

Jeder Notrufeinsatz wird dem Auftraggeber zur Absicherung und Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Gebäudeversicherer gemeldet.

 

24 Stunden Erreichbarkeit - HIER